Schlaflosigkeit, AM zur Beseitigung

Für Arzneimittel die die Schlaflosigkeit eines Menschen beeinflussen sollen, besteht zum Wohle der Volksgesundheit ein Publikumswerbeverbot. Arzneimittel zur Beseitigung der Schlaflosigkeit sind Schlafmittel im pharmakologischen Sinne und Sedative. Entscheidend ist hierbei allein die objektive Eignung eines Arzneimittels, einen bestimmten Zweck (die Schlaflosigkeit) zu beseitigen (objektive Zweckbestimmung), nicht hingegen die (subjektive) Zweckbestimmung, die ein Pharmaunternehmen einem Arzneimittel beimisst.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation