Schlussverkauf
Ein „Schlussverkauf“ wird vom Verkehr als eine besonders preisgünstige Einkaufsgelegenheit aufgefasst. Praxisrelevant sind insbesondere saisonale Schlussverkäufe und führen auf die Umstellung der Saisonware zurück. Es sind allerdings noch Räumungs- und Jubiläumsschlussverkäufe gegenwärtig. Sie dürfen nun – solange sie nicht irreführen – gesetzlich uneingeschränkt durchgeführt werden.