Schlussverkauf

Ein „Schlussverkauf“ wird vom Verkehr als eine besonders preisgünstige Einkaufsgelegenheit aufgefasst. Praxisrelevant sind insbesondere saisonale Schlussverkäufe und führen auf die Umstellung der Saisonware zurück. Es sind allerdings noch Räumungs- und Jubiläumsschlussverkäufe gegenwärtig. Sie dürfen nun – solange sie nicht irreführen – gesetzlich uneingeschränkt durchgeführt werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation