Schönheitsoperation
In einem Referentenentwurf vom Februar 2005 wurde geplant die Werbung für Schönheitsoperationen in den sachlichen Anwendungsbereich des HWG einzubeziehen. Damit findet das Gesetz auch Anwendung auf die Werbung für operative plastische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.