Schulwerbung

Grundsätzlich kann die Werbung an Schulen durch Einzelfallgenehmigungen zulässig sein, solange kein Missbrauchsfall vorliegt. Sie ist also ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht per se unlauter (vergleichend „Kindergartenwerbung“).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation