Schutzdauer
Die Schutzdauer ergibt sich aus § 47 MarkenG. Sie beträgt in der Regel 10 Jahre.
Die Schutzdauer ergibt sich aus § 47 MarkenG. Sie beträgt in der Regel 10 Jahre.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter, zert. Compliance Officer und Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Complaince Management, Geldwäscheprävention sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland