Schutzdauer
Die Schutzdauer ergibt sich aus § 47 MarkenG. Sie beträgt in der Regel 10 Jahre.
Geschrieben von Oliver Boltze am .
Die Schutzdauer ergibt sich aus § 47 MarkenG. Sie beträgt in der Regel 10 Jahre.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
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Deutschland
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