Sicherungsverfügung
Die einstweilige Verfügung kann als Sicherungsverfügung ergehen, wenn sie der Sicherung eines Anspruches dienen soll, der nicht in einer Geldleistung besteht und zugleich gefährdet ist. Dies kann unter weiteren Umständen der Fall sein bei einem Anspruch auf Unterlassung eines bestimmten Handelns.