Spitzenstellungswerbung

Bei der Spitzenstellungswerbung behauptet der Werbende selbsteinschätzend einen deutlichen Vorsprung, bezogen auf das Unternehmen oder Produkt, vor sämtlichen Konkurrenten zu haben („an der Spitze zu liegen“). Der Behauptende schließt damit eine Gleichrangigkeit eines anderen Mitbewerbers aus. Die werbende Behauptung kann als vergleichende Werbung unter Umständen unlauter sein.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation