Sprache

Fremd- und fachsprachliche Bezeichnungen in einer Werbe-aussage unterliegen nur dann dem Werbeverbot, soweit die Bezeichnungen nicht in den allgemeinen deutschen Sprach-gebrauch eingegangen sind. Hier ist zu unterscheiden zwischen Fachsprache und Gemeinsprache. Die Gemeinsprache ist die Umgangs- oder Verkehrssprache, die jedermann, also gerade der fachlich nicht Gebildete versteht. Begriffe aus der Fachsprache oder aus Fremdsprachen können aber in den allgemeinen Sprachgebrauch eingehen. Für diese Begriffe gibt es dann kein Werbeverbot mehr.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation