Suggestivwerbung
Die suggestive Wirkung einer Öffentlichkeitswerbung ist dann anzunehmen, wenn dem Werbenden durch Emotionen nahe gelegt wird, das umworbene Produkt zu erwerben. Die Suggestivwerbung kann unter Umständen irreführen im Sinne des UWG.
Die suggestive Wirkung einer Öffentlichkeitswerbung ist dann anzunehmen, wenn dem Werbenden durch Emotionen nahe gelegt wird, das umworbene Produkt zu erwerben. Die Suggestivwerbung kann unter Umständen irreführen im Sinne des UWG.