Tabak

Tabakerzeugnisse unterliegen besonders strengen Werbevorschriften. Eine gesundheitliche Unbedenklichkeit oder eine Begünstigung von Körperfunktionen durch Tabakerzeugnisse darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Insbesondere genießen Kinder und Jugendliche diesbezüglich einen erhöhten Schutz. Die Werbung mit Tabakerzeugnissen im Fernseh- und Rundfunkbereich ist verboten. Siehe auch „Tabakproduktverordnung“, „Tabakverordnung“ und „Tabakwerbungsrichtlinie“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation