Tabak
Tabakerzeugnisse unterliegen besonders strengen Werbevorschriften. Eine gesundheitliche Unbedenklichkeit oder eine Begünstigung von Körperfunktionen durch Tabakerzeugnisse darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Insbesondere genießen Kinder und Jugendliche diesbezüglich einen erhöhten Schutz. Die Werbung mit Tabakerzeugnissen im Fernseh- und Rundfunkbereich ist verboten. Siehe auch „Tabakproduktverordnung“, „Tabakverordnung“ und „Tabakwerbungsrichtlinie“.