Tierärzte
Tierärzte unterliegen ähnlich den Ärzten (vgl. Facharzt) den Berufsordnungen. Nach der Berufsordnung der Tierärzteschaft ist die berufswidrige Werbung verboten. Ein Verstoß hiergegen ist unlauter im Sinne des UWG.
Tierärzte unterliegen ähnlich den Ärzten (vgl. Facharzt) den Berufsordnungen. Nach der Berufsordnung der Tierärzteschaft ist die berufswidrige Werbung verboten. Ein Verstoß hiergegen ist unlauter im Sinne des UWG.