Titelmäßiger Gebrauch

Titelmäßiger Gebrauch eines Zeichens liegt vor, wenn ein nicht unerheblicher Anteil am Verkehr es als Bezeichnung eines Werkes zur Unterscheidung von anderen Werken auffasst. Eine Verletzungshandlung liegt auch schon in der Verwendung inhaltsbeschreibender Werkbezeichnungen, geht also über die Grundsätze der Verletzung bei Marken und Unternehmenskennzeichen hinaus.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation