Totalmarktkonzept
Das Totalmarktkonzept beschreibt die Wirtschaftsordnung und besagt, dass alle Güter, welcher Branche und welchen Inhalts auch immer, in einem gesamtwirtschaftlichen Kaufkraftwettbewerb stehen, weil die Nachfrager willkürlich über die Verwendung ihrer Kaufkraft entscheiden und damit einen hochkomplexen Markt begründen.