Transparenzgebot

Das Transparenzgebot soll bei Koppelungsangeboten das Irreführungs- und Preisverschleierungspotenzial durch die Transparenz des angebotenen Produkts verhindern (vgl. „Koppelungsangebot“). Dieses Gebot gilt ebenfalls für Gewinnspiele und Preisausschreiben (vgl. „Gewinnspiele“ und „Preisausschreiben“).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation