Zigarettenwerbung
Bei der Zigarettenwerbung dürfen nicht der deutliche Hinweis „Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit“ und die Angabe der Mengen der gefährdenden Inhaltsstoffe fehlen. Werbeangaben, die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen, sind ebenfalls verboten.