„Hausmacherart“
Unter dem Hinweis auf „Hausmacherart“ versteht der Beworbene nicht unbedingt ein in einem Privathaushalt ggf. nach privatem Rezept hergestelltes Erzeugnis. Vielmehr reicht auch schon eine nostalgische Bezeichnung der Waren aus, vorausgesetzt es handelt sich um eine gute Qualität.