Unsere Kanzlei bietet Ihnen zu allen Fragen rund um Markenrecht eine Lösung durch einen Spezialisten für Markenrecht. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung, beim Aufbau, der Verteidigung und der Überwachung Ihrer Marken – bundesweit. Wir bieten Ihnen beispielsweise zu folgenden Themen kompetente Unterstützung:
Sie benötigen eine Ersteinschätzung zum Umfang und möglichen Kosten vom Fachmann. Dann zögern Sie nicht und nutzen Sie unseren unverbindlichen und kostenfreien Rückrufservice. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden auf Ihre Anfrage und vereinbaren einen Termin für ein Erstberatungsgespräch.
Das entscheiden Sie: Wünschen Sie lediglich eine unverbindliche Ersteinschätzung für Ihr Projekt, dann ist diese kostenlos. Wünschen Sie eine Erstberatung (Dauer ca. 1 Stunde), dann berechnen wir eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 200,00 Euro netto. Beabsichtigen Sie, uns für Ihr Projekt zu beauftragen, dann unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse optimiertes Angebot.
Nachdem Sie uns Ihre Kontaktdaten hinterlegt und wir zu Ihnen Kontakt aufgenommen haben, können Sie uns Ihren Fall bzw. Ihr Projekt entweder telefonisch oder persönlich schildern. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und stimmen mit Ihnen mögliche Handlungsoptionen ab.
Kostenlose Ersteinschätzung
Schnelle Reaktion – innerhalb von 24 Stunden
(Montag bis Freitag von 09:00 – 18:00 Uhr)
Zuständige Gerichtsbarkeit in Deutschland
Links zu (Internationalen) Marken- und Patentregistern:
Links zu Marken-relevanten Gesetzestexten:
Das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechts, welches Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben von Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört zum gewerblichen Rechtsschutz.
Eine sorgfältig aufgebaute und gut geführte Marke kann einen beträchtlichen Vermögenswert entwickeln und darstellen. So können Marken zum Beispiel verkauft, verpfändet oder Dritten in Lizenz zur Nutzung übertragen werden. Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Das Markenrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen kreative und strategische Entscheidungen für Markenentwicklungsprozesse getroffen werden können.
Bevor ein Zeichen als Marke zur Eintragung in einem Markenregister angemeldet wird sind grundlegende Entscheidungen zu treffen, unter anderem:
Gerne unterstützen wir Sie in dem Markenstrategie-Prozess – sprechen Sie uns an!
Mit der Eintragung einer Marke in ein nationales oder internationales Markenregister haben Sie einen ersten wichtigen Schritt zum Schutz Ihres Zeichens getan. Ihre Marke ist das Erkennungszeichen für Ihre Waren und/oder Dienstleistungen. Investitionen in den immateriellen Vermögenswert „Marke“ sollten so systematisch und fundiert betrieben werden wie solche in Anlagen und Fabriken. Der Wert einer Marke ist die zentrale Zielgröße der Markenführung! Ohne effektiven Schutz Ihrer Marke kann der Wiedererkennungswert der Marke trotz Registrierung verloren gehen.
Ähnliche oder identische Marken oder Firmenbezeichnungen der Konkurrenz oder anderer Dritter können Ihre Marke:
Diesen Gefahren können Sie durch eine konsequente Markenüberwachung vorbeugen. Mit Ihrer Marke können Sie auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn sie tatsächlich einzigartig bleibt. Ihre Marke muss also laufend beobachtet und überwacht werden! Als Markeninhaber müssen Sie nicht nur die Register beobachten, in denen die eigene Marke geführt wird, sondern auch alle anderen, da auch europäische oder international registrierte Marken Schutzrechte in Deutschland erlangen können.
Die rechtliche Klärung, ob eine Neuanmeldung möglicherweise mit der eigenen Marke kollidiert, erfordert viel Erfahrung und Know-how und Nachprüfung der Sachlage sowie bei Bedarf auch sofortiges anwaltliches Handeln.
Wir prüfen für Sie alle einschlägigen Veröffentlichungen in den Markenblättern auf mögliche Schutzrechtsverletzungen Ihrer Marke. Sollte eine Verletzung Ihrer Markenrechte vorliegen, erörtern wir gemeinsam die Chancen und Risiken eines Vorgehens gegen die kollidierende Marke und ergreifen die geeigneten Maßnahmen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
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