Aktionär
Der Aktionär ist Inhaber eines Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Dies wird durch das Halten einer oder mehrerer Aktien festgehalten. Der originäre Erwerb einer Aktie erfolgt durch Gründung einer Aktiengesellschaft, derivativer Erwerb ist am durch Kauf am Markt oder Erbschaft möglich. Aus der Stellung als Aktionär ergeben sich bestimmte Mitgliedschaftsrechte, aufgeteilt in Vermögens- und Verwaltungsrechte, die sich aus dem Aktiengesetz ergeben.