Arzneimittelmuster
Muster eines Fertigarzneimittelfabrikats, sowohl apotheken-pflichtig als auch freiverkäuflich, dürfen durch den pharma-zeutischen Unternehmer abgegeben werden an Angehörige der Heilberufe und Ausbildungsstätten für Heilberufe. Diese erhalten so Gelegenheit sich Informationen über das Produkt zu verschaffen oder dieses zu testen, sofern es als Warenprobe gekennzeichnet ist. Muster in Originalgröße müssen als „unverkäufliches Muster“ gekennzeichnet sein.