Ärztliche Prüfung
Eine ärztliche Prüfung ist anzunehmen, falls sich der entsprechende Hinweis ausdrücklich oder sinngemäß auf die Wirkungen und/oder Eigenschaften des Heilmittels selbst bezieht, insbesondere auf seine Eignung zur Herstellung der Gesundheit und damit bei den Adressaten der Werbung Erwartungen hinsichtlich der Wirkung des Mittels hervorgerufen werden. Die Prüfung erfolgt unter wissenschaftlich-forschenden Gesichtspunkten. Hinweise auf positive Testergebnisse erwecken den Eindruck, dass das Heilmittel bei entsprechenden Tests nach objektiven Kriterien und unter Einsatz wissenschaftlicher Erkenntnisquellen untersucht worden ist.