Bagatelle
Eine Bagatelle ist eine Schädigung oder Beeinträchtigung, die eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet. Die Feststellung der Bagatelle ist durch eine Gesamtwürdigung alles Umstände des Einzelfalls zu treffen, in die Art und Schwere des Verstoßes und die zu erwartenden Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Schutzweck des Wettbewerbsrechts nach dem UWG einzu-beziehen sind.