Berüchtigte Marke
Eine Marke kann bei besonderer Bekanntheit einen erhöhten Schutzumfang genießen. Dies muss aber nicht einhergehen mit einer Bekanntheit aufgrund qualitativer Wertschätzung oder einem „guten Ruf“; auch eine Marke, die durch Skandale oder sonstige negative Ereignisse oder Berichterstattung von sich Reden gemacht hat und deshalb „berüchtigt“ ist, steht bei entsprechendem Bekanntheitsgrad der stärkere Schutz zu.