Betriebsaufspaltung (Doppelgesellschaft)
Die nicht gesetzlich geregelte Betriebsaufspaltung ist die Trennung eines Gewerbebetriebs in zwei Unternehmungen, die rechtlich selbstständig sind, aber dennoch nach wie vor eine wirtschaftliche Einheit bilden. Bei der echten Betriebsaufspaltung wird ein bereits bestehendes Unternehmen nachträglich rechtlich
getrennt, bei der unechten Betriebsaufspaltung werden zwei unabhängige Unternehmen gegründet, die sich später durch Vertragsschluss zusammenschließen. Die Aufspaltung wird nach funktionalen Gesichtspunkten, meist in einen Betriebs- und einen Besitzteil, vorgenommen, wobei je nach Zielsetzung entschieden wird, welcher Teil als Personen- und welcher als Kapitalgesellschaft ausgestaltet wird. Die Aufspaltung kann z.B. Vorteile haben in Bezug auf Haftungsbegrenzungen, Publizitätspflichten und Steuerfragen.