Computerprogramme
Zwischen Dienstleistungen und den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln, wie z.B. Computerprogramm oder durch sie erlangte Ergebnisse besteht nicht generell Ähnlichkeit. Vielmehr müssen besondere Umstände die Feststellung der Ähnlichkeit nahe legen. Die Verwendung derselben Computerprogramme zur Erstellung einer Leistung gilt deshalb noch nicht als ausreichendes Indiz für die Ähnlichkeit.