Drittländer
Es ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden günstige Preise für Drittlandprodukte zu kalkulieren, mithin also ihre Vorteilsausnutzung beispielsweise durch Billiglöhne oder schlechten Sicherheitsbestimmungen, solange sie nicht unter starkem Maße gegen sittliche Vorstellungen verstoßen.