Eintragungsbewilligungs-klage
Die Eintragungsbewilligungsklage gemäß § 44 MarkenG ist als Reaktion auf das Widerspruchsverfahren wegen mangelnder Benutzung nach § 43 MarkenG gedacht, um Einwände geltend zu machen, die aufgrund des beschränkten summarischen Prüfungsumfangs im Widerspruchsverfahren nicht geltend gemacht werden konnten.