Fangwerbung
Eine wettbewerbswidrige Fangwerbung bedeutet, dass Kunden vor dem Geschäftsbetrieb oder im engen räumlichen Bereich des Wettbewerbers durch die Verteilung von Handzetteln in geeigneter Weise abgefangen werden sollen. Das angestrebte Ziel dabei ist der Absatz eigener Produkte.