Filmtitelregister
Die bloße Nennung eines Titels zur Bezeichnung des Originalwerkes eines Dritten, zum Beispiel bei Aufführung in einem Filmtitelregister, stellt an sich noch keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne des § 15 MarkenG dar.
Die bloße Nennung eines Titels zur Bezeichnung des Originalwerkes eines Dritten, zum Beispiel bei Aufführung in einem Filmtitelregister, stellt an sich noch keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne des § 15 MarkenG dar.