Gefahrgeneigte Arbeit

Eine Arbeitstätigkeit ist dann gefahrengeneigt, wenn in einer bestimmten Situation selbst dem sorgfältigsten Arbeitnehmer Fehler unterlaufen würden, weil mit ihnen vorab schon erfahrungsgemäß gerechnet werden konnte. Der Haftungsumfang des Arbeitnehmers wurde früher an diesem Kriterium gemessen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation