Gefahrgeneigte Arbeit
Eine Arbeitstätigkeit ist dann gefahrengeneigt, wenn in einer bestimmten Situation selbst dem sorgfältigsten Arbeitnehmer Fehler unterlaufen würden, weil mit ihnen vorab schon erfahrungsgemäß gerechnet werden konnte. Der Haftungsumfang des Arbeitnehmers wurde früher an diesem Kriterium gemessen.