Gegenanzeige
Gegenanzeigen sind auf dem Beipackzettel anzugeben. Dabei sind auch Hinweise darauf zu geben, ob die Fahrtüchtigkeit oder die Fähigkeit zur Bedienung von Maschinen eingeschränkt ist. Auf die besondere Situation bestimmter Personengruppen, z.B. Schwangere, Kinder oder ältere Menschen ist hinzuweisen.