Gegenverfügung
Ein Verfahrensgrundsatz im Falle einer einstweiligen Verfügung ist, dass der Antragsgegner als Verteidigungsmöglichkeit die eröffnete Möglichkeit eines Gegenantrags hat.
Ein Verfahrensgrundsatz im Falle einer einstweiligen Verfügung ist, dass der Antragsgegner als Verteidigungsmöglichkeit die eröffnete Möglichkeit eines Gegenantrags hat.