Gesundheitsbezogene Werbung

Eine Werbung, die einen Bezug zur Gesundheit aufweist ist – abhängig von dem Stellenwert des Umworbenen – besonders geeignet den Kaufentschluss zu beeinflussen. Diese Erkenntnisse spiegeln sich bei der Beurteilung der Irreführung wider. Insbesondere sind neben der Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbung sämtliche Normen (beispielsweise DiätVO, LMBG, HWG) zu berücksichtigen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation