Gratisprodukte
Ein über andere Mittel als das Entgelt des Nutzers finanzierte unentgeltliche Abgabe von Waren und Dienstleistungen bezeichnet man als Gratisprodukte (z.B. Freeware, Anzeigenzeitung, Internetgratisleistungen). Treten besondere Umstände hinzu, so kann die grundsätzlich nicht wettbewerbswidrige Abgabe unlauter sein.