Handelsnamen
Unter die Begrifflichkeit „Kennzeichen“ i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 3, 4 UWG fallen u.a. die Handelsnamen (auch Handelsbezeichnung genannt). Ein Handelsname umfasst die Bezeichnung eines Produkts, eines Herstellungsprocedere, einer Verbindung oder von sonstigem. Verbreitet ist diese Begrifflichkeit insbesondere im Chemie- und Pharmaziesektor.