Kollisionsfälle
Kollisionsfälle im Markenrecht ergeben sich bei Markenidentität, Verwechslungsgefahr oder Beeinträchtigungen einer anderen Marke durch Anmaßung, Rufschädigung o.ä..
Kollisionsfälle im Markenrecht ergeben sich bei Markenidentität, Verwechslungsgefahr oder Beeinträchtigungen einer anderen Marke durch Anmaßung, Rufschädigung o.ä..