Krankengymnast
Der Beruf des Krankengymnasten gehört zu den Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Er zählt zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Er leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Der Beruf des Krankengymnasten gehört zu den Heilhilfsberufen. Diese dürfen nicht beworben werden. Er zählt zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Er leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.