Leistungsschutz
Ergänzender (wettbewerblicher) Leistungsschutz, (insbesondere hinsichtlich Waren oder Dienstleistungen), richtet sich gegen Nachahmungen von Arbeitsergebnissen im Rahmen des Wettbewerbsrechts.
Ergänzender (wettbewerblicher) Leistungsschutz, (insbesondere hinsichtlich Waren oder Dienstleistungen), richtet sich gegen Nachahmungen von Arbeitsergebnissen im Rahmen des Wettbewerbsrechts.