Loyalitätspflicht
Der Grundsatz der allgemeinen Loyalitätspflicht besagt, dass auf europäischer Ebene die nationalen Gerichte der Mitgliedsstaaten zur gemeinschaftskonformen Auslegung ihres nationalen Rechts verpflichtet sind.
Der Grundsatz der allgemeinen Loyalitätspflicht besagt, dass auf europäischer Ebene die nationalen Gerichte der Mitgliedsstaaten zur gemeinschaftskonformen Auslegung ihres nationalen Rechts verpflichtet sind.