Madrider Abkommen über die int. Registrierung von Marken
Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MAA) ist ein Nebenabkommen zur Pariser Verbandsübereinkunft. Es dient der Vereinfachung der parallelen Markenanmeldung in mehreren Mitgliedsländern, indem es die Möglichkeit einer einheitlichen internationalen Registrierung („IR“) ermöglicht. Das Paket nationaler Marken, das durch die internationale Registrierung entsteht, ist allerdings nicht mit der Gemeinschaftsmarke zu verwechseln, die supranationalen Schutz gewährt. Das Vorgehen bei einer IR nach MMA ist in den §§ 107 bis 118 MarkenG geregelt.