Mischfutterbetrieb
Mischfutterbetriebe verarbeiten nach tierärztlicher Anweisung (Verschreibung) Arzneimittelvormischungen mit Mischfuttermitteln zu Fütterungsarzneimitteln. Diese werden dann unmittelbar an die Verbraucherschaft (z.B. Landwirte) abgegeben. Den Mischfutterbetrieben ist es erlaubt mit diesen Arzneimitteln Handel zu treiben. Damit zählen sie ebenfalls zu den Fachkreisen nach § 2 HWG.