Relevanzkriterium
Das Wettbewerbsrecht schreibt gewisse wettbewerbliche qualitative und quantitative Relevanzsaspekte für das Vorliegen eines Irreführungsfalls vor. So muss beispielsweise die Wettbewerbshandlung hinreichend geeignet sein, die Marktentscheidung der Marktgegenseite zu beeinflussen, um erst so eine wettbewerbsrechtliche Relevanz zu begründen.