Selbstbehandlungsschriften
Verboten sind Anleitungs- und Selbstbehandlungsschriften, mithin Veröffentlichungen, die werbemäßig dazu anleiten bestimmte in ihnen näher bezeichneten Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden beim Menschen selbst zu erkennen und mit den in der Werbung bezeichneten Arzneimitteln, Gegenständen, Verfahren oder anderen Mitteln zu behandeln.