Sendesponsoring
Unter einem Sendesponsoring wird gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) jeder Beitrag einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung, die an Rundfunktätigkeiten oder an der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person oder Personenvereinigung, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern. Das Sendesponsoring ist vom sog. „Ereignissponsoring“ und „Eventsponsoring“ (vgl. unter angegebenen Begrifflichkeit) abzugrenzen. Siehe auch „Sponsoring“ und „Rundfunkrecht“.