Streitwert

Der Streitwert jeder markenrechtlichen Klageart ist stark vom wirtschaftlichen Interesse des Klägers an dem jeweils mit der Klage zu erzielenden Ergebnis abhängig. Grundlage für die Berechnung des Streitwerts bei der Auskunftsklage nach § 19 MarkenG ist der zu schätzende Gesamtwert aller Unterlassungs- und Ersatzansprüche gegen Dritte, deren Geltendmachung die Auskunftsklage vorbereiten soll, bei der Eintragungsbewilligungsklage das wirtschaftliche Interesse des Klägers an der Eintragung, nicht dass des Beklagten an der Löschung. Nach § 142 MarkenG kann eine Streitwertbegünstigung vorgenommen werden, wenn die finanzielle Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert für einen Beteiligten eine zu große wäre.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation