Verfügungsgrund
Um einen Verfügungsanspruch geltend machen zu können, bedarf es zunächst eines Verfügungsgrundes. Der Antragsteller muss hier darlegen, warum eine einstweilige Verfügung erforderlich ist, um den Anspruch aus einer unlauteren Wettbewerbshandlung gem. UWG zu sichern. Dem Gericht muss glaubhaft gemacht werden, dass die Sicherung des Anspruchs so eilig ist, dass ein Warten bis zur Beendigung des Hauptprozesses nicht zugemutet werden kann.