Wahrnehmungsverordnung
Die Wahrnehmungsverordnung, zuletzt geändert zum 01.01.2002, regelt, welche Geschäfte durch die Prüfstellen, die Gebrauchsmusterstelle, Markenstellen sowie den einzelnen Abteilungen des Patentamtes wahrgenommen werden dürfen.
Die Wahrnehmungsverordnung, zuletzt geändert zum 01.01.2002, regelt, welche Geschäfte durch die Prüfstellen, die Gebrauchsmusterstelle, Markenstellen sowie den einzelnen Abteilungen des Patentamtes wahrgenommen werden dürfen.