Weinbrand
Die Anforderungen an „Deutschen Weinbrand“ sind im Sinne des Anhangs II Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments festgelegt. Danach muss bspw. das gesamte Weindestillat mindestens zwölf Monate in Eichenholzfässern mit einem Füllungsvermögen von höchstens 1000 Litern gereift sein.