Zweiseitige Abkommen
Zweiseitige Abkommen sind Vereinbarungen, die die Bundesrepublik Deutschland nur mit einem weiteren Land, nicht mit mehreren abgeschlossen hat. Sie haben Vorrang vor mehrseitigen Abkommen. Den Schutz betrieblicher und geographischer Kennzeichen betreffend gibt es z.B. Abkommen mit Frankreich, den USA, der Schweiz, aber auch Ländern wie dem Irak oder Kolumbien.