Alkoholika
Für Alkoholika gelten strenge Werbeauflagen nach europarechtlichen Werberegelungen. Insbesondere unterliegt die Fernsehwerbung der Generalklausel, die den Schutz Minderjähriger vor körperlichen oder seelischen Schäden zum Gegenstand hat.
Für Alkoholika gelten strenge Werbeauflagen nach europarechtlichen Werberegelungen. Insbesondere unterliegt die Fernsehwerbung der Generalklausel, die den Schutz Minderjähriger vor körperlichen oder seelischen Schäden zum Gegenstand hat.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland