Allgemeinverständlichkeit
Packungsbeilagen müssen für deren Adressat, den Verbraucher, verständlich gemacht werden. Dies ist z.B. bei manchen Fachaus-drücken nicht möglich. Die Angaben müssen so allgemein-verständlich wie möglich gemacht werden. Sind Angaben der Packungsbeilage nicht allgemeinverständlich genug, müssen sie in der Heilmittelwerbung ergänzend erläutert werden.